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   BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84   

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https://dejure.org/1984,16849
BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84 (https://dejure.org/1984,16849)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1984 - 3 AZR 137/84 (https://dejure.org/1984,16849)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1984 - 3 AZR 137/84 (https://dejure.org/1984,16849)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).

    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Es mag unterstellt werden, daß Tarifverträge normalerweise unwirksam sind und bleiben, wenn sie einmal gegen Grundrechte, das Gesetz oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen haben (BAG 41, 163, 168, 169; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 471/81 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Die neue Fassung des § 42 SchwbG steht der Anrechnung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf das Ubergangsgeld nicht mehr entgegen (Urteil des Senats vom 16. November 1982 - BAG 40, 355 = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68

    Landesbauordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 10/71

    Teilweiser Verstoß der LBO Nordrhein-Westfalen gegen Art. 72 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 137/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82

    Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG

  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt -

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80

    Rentenansprüche im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

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